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Auskunft, Richtlinien und Lohnrechner SGB

Öfters erhalten wir Anfragen zu Richtlinien über Löhne in der offenen Jugendarbeit.

Der DOJ/AFAJ verfügt im Moment über keine Lohntabellen. Löhne variieren stark nach Regionen. Der Entscheid über die Lohnberechnung in der offenen Jugendarbeit liegt normalerweise bei der Gemeinde / dem Trägerverein. Dazu kommt, dass die eigentliche Funktion von Jugendarbeitenden variieren kann. Sie kann zum Beispiel eigentliche Führungsfunktionen oder Projektleitung beinhalten, oder stärker an der sozialpädagogischen Funktion  (Begleitung Jugendlicher im Alltag) orientiert sein. Für die Berechnung des Lohnes ist dies ebenso wichtig wie Ausbildung, Alter und Dienstalter der Jugendarbeitenden. 

Folgende Hinweise führen in der Lohnfrage weiter:

  • Der DOJ/AFAJ macht grundsätzliche Empfehlungen zu professionellen Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die offene Jugendarbeit. Diese finden sich hier (Kap.7).
  • Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat auf seiner Website einen Lohnrechner aufgeschaltet, der sehr differenziert, genau und einfach zu bedienen ist und sich gut für die offene Jugendarbeit eignet.
  • Die Berufsverbände avenir social (Berufsverband Soziale Arbeit) und VPoD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) veröffentlichen Lohntabellen und geben Auskunft und Beratung. Bei avenir social ist eine Mitgliedschaft nötig, sonst wird eine Gebühr für die Lohntabelle verlangt. Beide Verbände sind in regionalen Sektionen organisiert, die zuerst kontaktiert werden sollten (Kontakt jeweils über die Haupt-Webseite).